1. Voraussetzung für die Förderung
- Der geographische Schwerpunkt liegt in allen drei Bereichen (Wissenschaft & Forschung, Jugend- & Altenhilfe, Gesundheit & Wohlfahrt) auf dem Stadt- und Landkreis Heilbronn.
- Bevorzugt werden Projekte von gemeinnützigen Organisationen oder Einrichtungen gefördert, deren Zielgruppe im Bereich Wissenschaft & Forschung junge Menschen im Alter bis zu 30 Jahren umfasst.
- Einzelpersonen werden grundsätzlich nicht unterstützt. Die Stiftung vergibt nur in Ausnahmefällen Stipendiate.
- Die Stiftung hat auch die Möglichkeit, bei aussichtsreichen Unternehmungen junge Menschen bei der Existenzgründung zu unterstützen und sich an deren Unternehmen zu beteiligen.
2. Art der Förderung
- Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf (Sach-) Beihilfen insbesondere für Geräte und Verbrauchsmaterialien. Es ist aber auch möglich, aussichtsreiche Projektideen bei der Konzeption zu unterstützen. Personalmittel werden nur in Ausnahmefällen bewilligt.
3. Antragsverfahren
- Vor Einreichung eines Konzepts bzw. Finanzplans sind Antragsteller dazu aufgerufen, die Stiftung per E-Mail mit einer Kurzbeschreibung des Projekts unter Berücksichtigung der Stiftungssatzung und der Checkliste [LINK] zu kontaktieren.
- Wird dieser Entwurf positiv entschieden, sind die Antragssteller dazu aufgerufen, ein detailliertes Konzept und einen Finanzplan per E-Mail einzureichen.
- Die Entscheidung über die Förderfähigkeit eines Projekts obliegt den Stiftungsgremien nach deren eigenem, pflichtgemäßen Ermessen.
- Als Kriterien der Förderfähigkeit werden herangezogen: Erfüllung des Stiftungszwecks, Umsetzbarkeit, Zukunftsfähigkeit, Markterfolgschancen, Nachhaltigkeit, Innovationsgrad.
- Antragsteller haben keinen Rechtsanspruch auf Förderung. Auch besteht bei Erfüllung der Förderrichtlinien keine Leistungspflicht seitens der Stiftung.
- Die Bearbeitung des Antrags erfolgt schriftlich innerhalb eines Zeitraums von bis zu 4 Wochen.
- Die Entscheidung wird schriftlich ohne Begründung mitgeteilt.
4. Vergabegrundsätze
- Wenn ein Antrag bewilligt wurde, ist der Förderempfänger aufgerufen, einen Mittelabrufplan vorzulegen, der von der Stiftung bewilligt wird. Jede Mittelausschüttung muss bescheinigt werden, ihre Verwendung muss nachgewiesen werden können. Ist dies nicht der Fall oder werden bis Ende des Förderzeitraums nicht alle zugeführten Mittel verwendet, sind diese an die Stiftung zurückzuerstatten.
- Der Förderempfänger ist zur regelmäßigen Berichterstattung verpflichtet. Häufigkeit und Form der Zwischenberichte und des Abschlussberichts werden projektbezogen nach der Bewilligung festgelegt.
- Die Bewilligung kann zurückgenommen werden, wenn die Mittel innerhalb eines befristeten Zeitraums nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen wurden, ein Fördergrund nicht mehr gegeben ist oder sich wesentliche Voraussetzungen geändert haben. In diesen Fällen kann die Förderung eingestellt werden und ggf. bereits ausgezahlte Förderungen zurückverlangt werden.
- Etwaige Erträge, die sich aus dem geförderten Projekt ergeben, sind der Stiftung unverzüglich mitzuteilen. Die Stiftung kann daraus die Rückzahlung der Förderung oder eine angemessene Beteiligung verlangen.
5. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Im Sinne des Gemeinnützigkeitsgedankens legt die Stiftung Wert darauf, dass der Förderempfänger mit dem geförderten Projekt und der Förderentscheidung der Stiftung sowie mit einschlägigen projektbezogenen Zwischen- oder Endergebnissen, Veranstaltungen und Aktivitäten an die Presse und Öffentlichkeit tritt.
- Der Förderempfänger plant und setzt die projektbezogene Pressearbeit um und stimmt diese rechtzeitig mit der Stiftung ab.
- Produkte der Pressearbeit (Pressemitteilungen, Webseiten- oder Blogeinträge, Einladungen, Programme, etc.) werden im Allgemeinen vorab abgesprochen und sollen einen Hinweis auf die Förderung durch die Stiftung enthalten. Aus steuerrechtlichen Gründen sollten Hinweise im Internet nicht mit einer Verlinkung auf die Webseite der Stiftung verbunden werden. Ergebnisse der Pressearbeit (Presse-Clippings online und offline) werden mit der Stiftung geteilt.
- Die Stiftung behält sich vor, die Presse und Öffentlichkeit in geeigneter Form über die von ihr geförderten Projekte und deren Träger zu informieren. Hierzu stellt der Förderempfänger der Stiftung auf Wunsch Text- und Bildmaterial und ggf. „O-Töne“ (Zitate der Träger und Teilnehmer) zur Verfügung.
6. Informelle Zusammenarbeit
- Die Stiftung und die Förderempfänger arbeiten vertrauens- und respektvoll zusammen und bewahren Verschwiegenheit über vertrauliche Informationen, die sie im Rahmen des Projekts erlangen.
- Der Förderempfänger ist verpflichtet, die Stiftung unaufgefordert und unverzüglich über alle Ereignisse zu informieren, die das Projekt wesentlich beeinflussen oder die Erreichung seiner Ziele gefährden.
- Der Förderempfänger ist dazu angehalten, die Wirkung seines Projekts zu evaluieren und zu diesem Zweck die durch das Projekt unterstützten Menschen oder Teilnehmer entsprechend neutral und selbstkritisch zu befragen. Die Ergebnisse werden der Stiftung bereitgestellt.